Luftreinhaltung

Dem GVU Melk obliegt aus dem eigenen Wirkungsbereich die Vollziehung des § 32 NÖ Bauordnung 2014 (ehemals geregelt im NÖ Luftreinhaltegesetz). Ziel ist, durch die periodische Abgasmessung an der Heizung mit geringstmöglichster Schadstoffemission umweltbewusst zu heizen.

Leistungen im Bereich der Luftreinhaltung 

  • Öffentlichkeitsarbeit u. Energieberatung
  • Erfassung der Prüfberichte, Evidenzhaltung von Daten und Terminen
  • Erinnerung und Mahnung fehlender Prüfberichte, Vollzug der Mängelmeldung
  • Kontrolle über Beschwerden u. verbrennen im Freien nach § 32 NÖ Bauordnung 2014

Welche Vorteile bringt die Überprüfung

  • Aufzeigen von Mängeln an der Feuerstätte u. Beratung über die optimale Betriebsweise
  • Sicherheit für den Heizanlagenbetreiber u. Energieeinsparung durch optimale Einstellung
  • Verbesserung der Lufthygienesituation