Dem GVU Melk obliegt aus dem eigenen Wirkungsbereich die Vollziehung des § 32 NÖ Bauordnung 2014 (ehemals geregelt im NÖ Luftreinhaltegesetz). Ziel ist, durch die periodische Abgasmessung an der Heizung mit geringstmöglichster Schadstoffemission umweltbewusst zu heizen.
Leistungen im Bereich der Luftreinhaltung
- Öffentlichkeitsarbeit u. Energieberatung
- Erfassung der Prüfberichte, Evidenzhaltung von Daten und Terminen
- Erinnerung und Mahnung fehlender Prüfberichte, Vollzug der Mängelmeldung
- Kontrolle über Beschwerden u. verbrennen im Freien nach § 32 NÖ Bauordnung 2014
Welche Vorteile bringt die Überprüfung
- Aufzeigen von Mängeln an der Feuerstätte u. Beratung über die optimale Betriebsweise
- Sicherheit für den Heizanlagenbetreiber u. Energieeinsparung durch optimale Einstellung
- Verbesserung der Lufthygienesituation