Wildbachbegehung in Ihrer Gemeinde

Der GVU Melk hat sich, in Anbetracht immer stärkerer Niederschlagsereignisse und den dazugehörenden enormen Abflussmengen, dazu entschlossen für die Gemeinden des Bezirkes den Dienst der „Wildbachbegehung“ anzubieten - eine Begehung und Kontrolle des gesamten Bachlaufes inkl. Dokumentation allfälliger Mängel. Es ist eine wichtige Maßnahme um Vorkehrungen für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Bauwerke zu treffen.

Die im Forstgesetz geregelte Auflage einer jährlichen Begehung der Wildbäche gewinnt durch immer extremer werdende Wetterverhältnisse und klimatische Veränderungen an Aktualität und Dringlichkeit. Zur Schadensprävention ist nicht nur die Überprüfung der Bachläufe selbst, sondern in den gelben und roten Zonen des Gefahrenzonenplanes auch jene aller vom Menschen verursachten potenziellen Gefahren notwendig. So könnten ungesicherte Holzlager, Siloballen, Staudenschnitt oder durch den Bachlauf führende Zäune im Ernstfall katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen.

Die fachlich ausgebildeten Wildbachbegeher werden mit einem Tablet ausgestattet, um alles gleich vor Ort digital zu erfassen. Übelstände und Mängel werden unter Nutzung der GPS-Position dokumentiert und um die Fotodokumentation ergänzt.

Gefährlich sind:

•Holzablagerungen oder sonstige Ablagerungen im Bachbett oder am Ufer oberhalb von Siedlungsgebieten, sofern zu erwarten ist, dass diese nicht vorher aufgehalten werden (z.B. durch Wildholzrechen)

•Holzablagerungen oder sonstige Ablagerungen im Bachbett oder am Ufer oberhalb von asphaltierten Straßen, da diese ein hohes Unfallrisiko für Verkehrsteilnehmer mit höherer Geschwindigkeit (Autos) darstellen, sobald sie auf die Straße gelangen. Oberhalb enger Durchlässe sind auch relativ kleine Äste relevant, da diese engen Rohre schnell verklausen.
z.B.:

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Kleine Ursache - große Wirkung

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Copyright: Wildbach- und Lawinenverbauung


Sie finden in der nachfolgenden Aufstellung gemeindeweise die Wildbäche angeführt. Nicht jede Gemeinde weist Wildbäche auf - ob ein Gerinne als Wildbach gilt, wird von der NÖ Landesregierung (Wildbachverbauung) festgelegt.
Wenn Ihr Grundstück an einen dieser Bäche grenzt, kann es sein, dass sich – wie oben gezeigt – so genannte Übelstände im oder am Bach befinden.
Bitte leisten Sie einen Beitrag zur Sicherheit und zum Katastrophenschutz in Ihrer Gemeinde und entfernen Sie diese so gut als möglich und kontrollieren Sie nach Stürmen od. Unwetter regelmäßig ev. im Zuge eines Spazierganges Ihren Bereich des Bachlaufes.



Artstetten-Pöbring - 14 Wildbäche

Bergland - 2 Wildbäche

Bischofstetten - 3 Wildbäche

Dunkelsteinerwald - 18 Wildbäche

Emmersdorf - 10 Wildbäche

Golling - 3 Bäche (keine offizielle Wildbachgemeinde)

Hofamt Priel - 25 Wildbäche

Kilb - 12 Wildbäche

Kleinpöchlarn - 7 Wildbäche 

Leiben - 4 Wildbäche 

Marbach - 13 Wildbäche

Maria Taferl - 12 Wildbäche

Melk - 3 Wildbäche

Münichreith - Laimbach  - 9 Wildbäche

Persenbeug - 5 Wildbäche

Pöggstall - 15 Wildbäche

Raxendorf - 28 Wildbäche 

Schönbühel - Aggsbach - 18 Wildbäche

Weiten - 19 Wildbäche

Yspertal - 6 Wildbäche